Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1820
LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11 (https://dejure.org/2013,1820)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24.01.2013 - 7 O 422/11 (https://dejure.org/2013,1820)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 7 O 422/11 (https://dejure.org/2013,1820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine eine Fondsgesellschaft finanzierende Bank wegen Leistung von Beihilfe zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZR 92/11

    Haftung eines Vorstandsmitglieds, des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    Hilfeleistung in diesem Sinne ist nach gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung (zuletzt etwa: BGH, Urteil vom 11.09.2012, VI ZR 92/11 , [...], Tz. 24 m.w.N.) und herrschender Meinung in der Literatur (Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch 57. Auflage 2010 § 27 Rn. 14; Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 27 Rn 8; Staudinger, BGB (beck-online), § 830, Rn. 43 ff.) grundsätzlich jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert.

    (2) Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2012 ( VI ZR 92/11 , [...], Tz. 31) ist Voraussetzung für die Bejahung eines bewussten Verschließens vor der Kenntnisnahme von Tatumständen, dass die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen (leichtfertigen) Handeln beruht.

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    Beihilfe kann auch leisten, wer mit der Unterstützung des Täters andere Absichten und Ziele verfolgt, ja es sogar innerlich ablehnt, dem Täter zu helfen (BGHZ 70, 277, 286; BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03 , WM 2004, 1768, 1771, jeweils m.w.N.).

    Nimmt er gleichwohl die Förderung der Tat bewusst in Kauf, dann deckt der so betätigte Ausführungswille diese (BGHZ 70, 277, 286).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    b) Allerdings haftet grundsätzlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur derjenige gemäß §§ 826, 830 BGB , der die die Sittenwidrigkeit seines Handelns begründenden Umstände positiv kennt, sondern auch derjenige, der sich dieser Kenntnis bewusst verschließt (vgl. etwa BGHZ 129, 136, 175f.; BGHZ 176, 281, Tz. 46).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    b) Allerdings haftet grundsätzlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur derjenige gemäß §§ 826, 830 BGB , der die die Sittenwidrigkeit seines Handelns begründenden Umstände positiv kennt, sondern auch derjenige, der sich dieser Kenntnis bewusst verschließt (vgl. etwa BGHZ 129, 136, 175f.; BGHZ 176, 281, Tz. 46).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    Beihilfe kann auch leisten, wer mit der Unterstützung des Täters andere Absichten und Ziele verfolgt, ja es sogar innerlich ablehnt, dem Täter zu helfen (BGHZ 70, 277, 286; BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03 , WM 2004, 1768, 1771, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010 ( XI ZR 28/09 , [...], Tz. 47 m.w.N.) sind derartige Handlungen als Beihilfe zu werten, wenn das Handeln des Haupttäters ausschließlich auf die Begehung einer strafbaren Handlung abzielt und der Hilfeleistende Kenntnis hiervon hat.
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    Die bloße Erkennbarkeit von Tatsachen steht dabei einer positiven Kenntnis gleich, wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen mussten ( BGH vom 15.06.2010, XI ZR 318/09 , [...], Tz. 10).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    In Kauf nehmen liegt auch dann vor, wenn sich der Helfer mit dem Eintritt eines an sich unerwünschten Erfolges abfindet und es dem Zufall überlässt, ob er eintritt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 305/99 , WM 2002, 861, 862 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    Einem Anleger kann zwar nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2009 (Az. XI ZR 179/07 ; WM 2009, 2210-2212) ein Schadensersatzanspruch gegen die die Fondsgesellschaft finanzierende Bank zustehen, wenn ein Vertreiber von Kapitalanlagen den Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht, dessen Schädigung zumindest billigend in Kauf nimmt ( § 826 BGB ) und die Bank sich an dieser Täuschung bewusst beteiligt, in dem sie in Kenntnis des geplanten Vorgehens die Objektfinanzierung durchführt und dadurch die Täuschung der Anlageinteressenten erst ermöglicht und auch gewollt hat.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11

    Darlehensgewährung an einen geschlossenen Immobilienfonds: Rückzahlungsanspruch;

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11
    (1) Eine solche Kenntnis und selbst eine Kenntnis davon, dass sich der Preisaufschlag nicht aus dem Prospekt ergab, reicht nach Maßgabe der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25.06.2012 (Az. 7 U 20/11 und 7 U 184/10) nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 567/13

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Feststellung eines vorsätzlichen Handelns

    Allein die nach dem Vortrag der Beklagten gegebene Kenntnis von dem behaupteten Preisaufschlag genügt nicht, denn dieser Aufschlag lässt für sich allein nicht den Schluss auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zu, sondern kann auf einer abweichenden Vertragsgestaltung, etwa durch Vereinbarung zusätzlicher Rechte und Pflichten, beruhen (so zutreffend LG Frankenthal, Urteil vom 24. Januar 2013 - 7 O 422/11, juris Rn. 25 ff. in einem Parallelverfahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht